ÖFFENTLICH BESTELLTE UND VEREIDIGTE
SACHVERSTÄNDIGE
FÜR DAS
PERMANENT MAKE-UP

CHRISTINE DENZLER
DIPL.-OEC.

WAS SIND DIE AUFGABEN DER SACHVERSTÄNDIGEN?

Das Dienstleistungsangebot als öffentlich bestellte, vereidigte Sachverständige für das Permanent Make-up umfasst u.a. die Ausstellung von offiziellen Gutachten über Permanent Make-up-Arbeiten, inklusive

                            » Befundaufnahme
                            » Schadensanalyse
                            » Dokumentation
                            » Ausarbeitung von Korrekturmöglichkeiten.

Der Tätigkeitsbereich umfasst:  

                            » Gutachter durch gerichtliche Bestellung
                            » Gutachter für Versicherungen
                            » Gutachter für Unternehmen
                            » Gutachter für Privatpersonen.

Durch die Tätigkeit des Sachverständigen wird ein wesentlicher Beitrag zur Qualitätssicherung sowie zum Verbraucherschutz im Bereich Permanent Make-up geleistet.

Weiter: DAS PRIVATE GUTACHTEN.

 

<<< STARTSSEITE AUFGABEN PRIVATES GUTACHTEN COPYRIGHT

CHRISTINE DENZLER, LANGE STRASSE 44, D-96047 BAMBERG-ZENTRUM
UST-NR: DE 132 21 20 74  TELEFON: +49 (0)951-20 24 53.
PRAXIS FÜR PERMANENT MAKE-UP : WWW.PERMANENT-BEAUTY.DE

Datenschutz und Datenschutzerklärung