ÖFFENTLICH BESTELLTE UND VEREIDIGTE
SACHVERSTÄNDIGE
FÜR DAS
PERMANENT MAKE-UP

CHRISTINE DENZLER
DIPL.-OEC.

HERZLICH WILLKOMMEN AUF MEINER HOMEPAGE.

Als von der Handwerkskammer Oberfranken öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für das Permanent Make-up will ich Ihnen nachfolgend einen Überblick über meine vielfältigen Aufgaben und Tätigkeiten geben.

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WARUM WIRD EINE ÖFFENTLICH BESTELLTE UND VEREIDIGTE SACHVERSTÄNDIGE FÜR DAS PERMANENT MAKE-UP GEBRAUCHT?

Trotz sorgfältiger Beratung wie auch Behandlung kommt es immer wieder vor, dass eine Kundin mit dem Endergebnis nicht zufrieden ist. Das zugesicherte Werk wird oft nicht oder nur mangelhaft erbracht; so sind häufig die Form und/oder die Farben der Pigmentierung nicht korrekt.

Die Gründe für das mangelhafte Werk liegen meist in mangelhafter Ausbildung, Begabung oder persönlicher Eignung des Behandlers/ der Behandlerin. Denn bislang gibt es für das Permanent Make-up keine gesetzlichen Regelungen, weder für die Ausbildung, noch für eine Eignungs- bzw. Abschlussprüfung.

Gegenseitige Schuldzuweisungen verschleppen die Schadensbehebung zeitlich. Für die Betroffene bedeutet dies meist seelische Verletzungen sowie auch finanzielle Einbußen und Ärger.

Ein Gutachten von einer/m öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gibt Aufschluss darüber, ob die Leistung ordnungsgemäß, sach- und fachgerecht erbracht worden ist.

Hierzu werden durch die Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern Sachverständige auf außerordentliches und überdurchschnittliches Können und Wissen geprüft, danach vereidigt und öffentlich bestellt.
 
Nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige bieten die Gewähr dafür, dass sie entsprechend der Gesetzgebung über geprüfte außerordentliche, überdurchschnittliche Fachkenntnisse verfügen. Somit können sie die Qualität der erbrachten Dienstleistung fachgerecht beurteilen und offizielle Gutachten erstellen, welche sowohl privat, als auch von Gerichten anerkannt werden können.

Bitte beachten Sie: Der Begriff "Sachverständige/r" oder “Gutachter/in” allein ist nicht geschützt. Einige erteilen sich daher selbst diese Bezeichnung ohne jeglichen Nachweis für besonderes Können und Wissen bei offiziellen Stellen zu erbringen.


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CHRISTINE DENZLER, LANGE STRASSE 44, D-96047 BAMBERG-ZENTRUM
UST-NR: DE 132 21 20 74  TELEFON: +49 (0)951-20 24 53.
PRAXIS FÜR PERMANENT MAKE-UP : WWW.PERMANENT-BEAUTY.DE